Monday, July 7, 2014

Iran: Ex-Präsident Chatami als Zielscheibe

Ende letzter Woche haben sich neun Abgeordnete des iranischen Parlaments schriftlich an den iranischen Justizminister mit der Forderung gewandt, er möge gegen den ehemaligen Präsidenten Chatami, der damals als Hoffnungsträger der Reformanhänger galt, mehrere Verbote verhängen.

Chatami sei der eigentliche Anstifter der Unruhen von 2009 (gemeint sind die Demonstrationen nach der Wahlfälschung), er müsse mit einem Ausreiseverbot, mit einem Bildverbot und einem Redeverbot belegt werden – sprich, die Medien dürfen ihn dann nicht mehr zeigen und nichts mehr von ihm veröffentlichen.

Der Abgeordnete Ali Mottahari hat sich jetzt spöttisch an die neun Abgeordneten gewandt, sie möchten doch gleich noch ein Verbot zu leben für Chatami beantragen, dann hätten sie endlich Ruhe vor ihm.

Skandalös an der Sache ist nicht nur die Forderung der neun Abgeordneten, sondern noch viel mehr die fehlende Gewaltenteilung. So ist es im Recht der Islamischen Republik Iran tatsächlich vorgesehen, dass die Abgeordneten des Parlaments nicht nur privatrechtlich klagen können, sondern auch ähnlich wie ein Staatsanwalt bei der Justiz gegen jede Person Klage erheben können, die sie als „Unruhestifter“ und dergleichen einstufen.


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