Am Dienstag, den 2. Juli 2013 (11. Tir 1392), gab die iranische Nachrichtenagentur bekannt, dass gegen drei Folter-Richter, darunter auch den berüchtigten Richter Sa‘id Mortasawi, ein Urteil wegen des Foltertods von drei Gefangenen im Kahrisak-Gefängnis ergangen ist, die in Zusammenhang mit den Protesten gegen die Wahlfälschung vom Juni 2009 verhaftet worden waren.
Das Urteil lautet: Lebenslängliches Berufsverbot als Richter und fünfjähriges Berufsverbot für den Staatsdienst. Sa‘id Mortasawi, als Hauptangeklagter, muss darüber hinaus 200.000 Tuman Strafe zahlen (das sind rund 44,5 Dollar, Peanuts für einen Herrn wie diesen).
Und wie der Sprecher der Justiz und ehemalige Geheimdienstminister Esche‘i zu diesem Anlass bekannt gab – die Angeklagten haben noch das Recht auf Berufung.
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